Schulgesetze und Handys

Die Überschrift dieses Beitrags könnte provokant formuliert auch lauten „Feuer und Wasser“ – aber darauf habe ich bewusst verzichtet. Denn hier geht es ausnahmsweise einmal nicht um meine Meinung, sondern letztlich nur um einen Informationshinweis insbesondere für Eltern. (Vor allem für Eltern, weil ich davon ausgehe, dass Lehrkräfte über die schulgesetzlichen Regelungen in ihrem eigenen Bundesland ohnehin informiert sind.)

Das Projekt handysektor.de (ein Gemeinschaftsprojekt der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest) hat nämlich eine kleine Übersicht veröffentlicht, in der man nachschauen kann, ob und wie in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer die Mitnahme und Nutzung von Handys in der Schule geregelt ist. Gerade für Eltern, die ja über dieses Thema doch hin und wieder diskutieren dürfen mit ihren Kindern oder auch mit der Schule, könnten diese kurzen Informationen vielleicht doch ganz hilfreich sein. Zumindest hat man dann im Falle des Falles schon einmal eine gemeinsame Diskussionsgrundlage, von der aus man sich dann zu einer konkreten Lösung vorarbeiten kann.

Thomas Schmidt, Medien- und Kompetenzexperte entwickelt seit mehr als 15 Jahren mit der Agentur Helliwood Bildungsinitiativen und -programme im Themenfeld digitale Medien. Er vermittelt auf eine eigene Art die faszinierend einfache Botschaft, dass wir alle mit unseren ureigenen Stärken in der Lage sind, in einer voll digitalisierten Welt zu bestehen.

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