Das bisschen Datensicherheit … Was soll‘s!

Seit Jahr und Tag beten wir den Leuten vor, dass sie um Himmels willen nie-nie-nie-nie-niemals ihre Zugangsdaten zu sensiblen Diensten irgendjemandem überlassen sollen. Schon gar nicht irgendeinem Fremden oder einem Drittanbieter von irgendwas. Und auf absolut überhaupt gar keinen Fall die Zugangsdaten zum Onlinebanking.

Und was hat das Bundeskartellamt jetzt gemacht? Es hat entschieden, dass das Kartellrecht ja nun wirklich wichtiger sei als so ein bisschen Datensicherheit von Bankkunden. Der Anlass dafür war ein Streit zwischen einigen Banken und einem Onlinebezahldienst, der für seinen Dienst die PIN und eine TAN von den Kunden haben will, damit er eine sogenannte Sofortüberweisung ausführen kann. Dieser Dienstleister hatte sich beschwert, dass viele Banken in ihren AGBs schreiben, dass Kunden die Zugangsdaten zum Onlinebanking aus Sicherheitsgründen nicht an Dritte geben dürfen. Das ist natürlich schlecht für sein Geschäft, was das Kartellamt offenbar auch so sieht. Es hat nämlich in einer Feststellungsverfügung kundgetan, diese Klausel in den AGBs würde gegen das Kartellrecht verstoßen, weil auf diese Weise innovative Dienstleitungsangebote fürs Onlinebezahlen behindert werden würden. Außerdem sei die Klausel für das Sicherheitskonzept der Banken in Wirklichkeit eh nicht so wichtig. – Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll. Außer vielleicht: Ich glaub, es hackt!!

Nachlesen kann man den Spaß zum Beispiel hier:

www.tagesschau.de

www.heise.de

Thomas Schmidt, Medien- und Kompetenzexperte entwickelt seit mehr als 15 Jahren mit der Agentur Helliwood Bildungsinitiativen und -programme im Themenfeld digitale Medien. Er vermittelt auf eine eigene Art die faszinierend einfache Botschaft, dass wir alle mit unseren ureigenen Stärken in der Lage sind, in einer voll digitalisierten Welt zu bestehen.

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